Artikelstamm Plus V

Alle Fakten zu Lieferverträgen

Der Artikelstamm Plus V bildet die Inhalte von Versorgungsverträgen für Produkte ab, deren Preisvorgaben nicht einheitlich durch die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelt sind. Dies betrifft zum Beispiel Hilfsmittel, Arzneimittel gemäß § 47 AMG, Diätetika, Harn- und Blutteststreifen, verordnungsfähige Medizinprodukte und Verbandmittel. Es werden alle Verträge erfasst, die zwischen den Kostenträgern und den Landesapothekerverbänden bzw. dem Deutschen Apothekerverband geschlossen wurden.

Zielgruppen

Apotheken und
Krankenhaus-
apotheken
Krankenhäuser
und Arztpraxen
Pharmazeutische
Unternehmen
Sonstige
Institutionen

Welche Informationen bietet der Artikelstamm Plus V?

Der Artikelstamm Plus V enthält unter anderem

  • Alle preislichen Vorgaben aus den Lieferverträgen
  • Genehmigungsfreigrenzen
  • Hinweise auf Versorgungsanzeigen
  • Lieferausschlüsse einzelner Kassen
  • Beitrittspflicht zum Vertrag als Teilnahmeerklärung
  • Pauschalvereinbarungen
  • Abrechnungsverfahren nach §§ 300, 302 SGB V

Wie kommt der Artikelstamm Plus V zum Einsatz?

Der Artikelstamm Plus V ergänzt den ABDA-Artikelstamm und ABDAmed².

Wie werden die Daten bereitgestellt?

Der Artikelstamm Plus V wird in Form von Rohdaten zur Verfügung gestellt. Softwarehäuser binden dieses Datenpaket in ihre Anwendungsprogramme ein.

Die Daten stehen für Kunden im ABDATA Download-Center bereit.

Aktualisierungsintervall: jeweils zum 1. eines Monats

Sie möchten mehr erfahren?

Hier können Sie das Faltblatt zum Artikelstamm Plus V herunterladen.

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