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Artikelstamm Plus V
Alle Fakten zu Lieferverträgen
Der Artikelstamm Plus V bildet die Inhalte von Versorgungsverträgen für Produkte ab, deren Preisvorgaben nicht einheitlich durch die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelt sind. Dies betrifft zum Beispiel Hilfsmittel, Arzneimittel gemäß § 47 AMG, Diätetika, Harn- und Blutteststreifen, verordnungsfähige Medizinprodukte und Verbandmittel. Es werden alle Verträge erfasst, die zwischen den Kostenträgern und den Landesapothekerverbänden bzw. dem Deutschen Apothekerverband geschlossen wurden.
Zielgruppen
Krankenhaus-
apotheken
und Arztpraxen
Unternehmen
Institutionen
![](https://abdata.de/wp-content/uploads/2021/05/plus-v-netz.png)
Welche Informationen bietet der Artikelstamm Plus V?
Der Artikelstamm Plus V enthält unter anderem
- Alle preislichen Vorgaben aus den Lieferverträgen
- Genehmigungsfreigrenzen
- Hinweise auf Versorgungsanzeigen
- Lieferausschlüsse einzelner Kassen
- Beitrittspflicht zum Vertrag als Teilnahmeerklärung
- Pauschalvereinbarungen
- Abrechnungsverfahren nach §§ 300, 302 SGB V
Wie kommt der Artikelstamm Plus V zum Einsatz?
Der Artikelstamm Plus V ergänzt den ABDA-Artikelstamm und ABDAmed².
Wie werden die Daten bereitgestellt?
Der Artikelstamm Plus V wird in Form von Rohdaten zur Verfügung gestellt. Softwarehäuser binden dieses Datenpaket in ihre Anwendungsprogramme ein.
Die Daten stehen für Kunden im ABDATA Download-Center bereit.
Aktualisierungsintervall: jeweils zum 1. eines Monats
Sie möchten mehr erfahren?
Hier können Sie das Faltblatt zum Artikelstamm Plus V herunterladen.
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Telefon: +49 6196 928 – 460
E-Mail: info@abdata.de
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