Artikelstamm Plus H3

Die Datenbasis zur Abrechnung von Rezepturen

Der Artikelstamm Plus H3 berücksichtigt Preise und Regeln des Vertrags über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen (§§ 4 und 5 AMPreisV), die sogenannte Hilfstaxe. Dieser Vertrag wird zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) ausgehandelt. Seine Angaben sind bindend und müssen bei der Taxation von Rezepturen zugrunde gelegt werden. Derzeit sind für die Anlagen 1 und 2 des Vertrags keine Vereinbarungen getroffen.

Zielgruppen

Apotheken und
Krankenhaus-
apotheken
Krankenhäuser
und Arztpraxen
Pharmazeutische
Unternehmen
Sonstige
Institutionen

Welche Informationen bietet der Artikelstamm Plus H3?

Der Artikelstamm Plus H3 enthält unter anderem aktuell geltende Vereinbarungen über

  • Die bei der Herstellung von Parenteralia zum Einsatz kommenden mg-Preise für Wirkstoffe und Trägerlösungen
  • Die Abrechnung und Prüfung von unvermeidbaren Verwürfen
  • Abrechnungspreise für die Abgabe und Zubereitung von medizinischen Cannabisblüten
  • Preise für Drogen,z. B. getrocknete Pflanzenteile, und Chemikalien (derzeit keine Vereinbarungen getroffen)
  • Gefäß-Preise (derzeit keine Vereinbarungen getroffen)

Wie kommt der Artikelstamm Plus H3 zum Einsatz?

Der Artikelstamm Plus H3 ergänzt den ABDA-Artikelstamm und ABDAmed².

Wie werden die Daten bereitgestellt?

Der Artikelstamm Plus H3 wird in Form von Rohdaten zur Verfügung gestellt. Softwarehäuser binden dieses Datenpaket in ihre Anwendungsprogramme ein.

Die Daten stehen für Kunden im ABDATA Download-Center bereit.

Aktualisierungsintervall: 14-täglich zum 1. und 15. eines Monats

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