ABDA-Artikelstamm

Das Herzstück aller Warenwirtschaftssysteme

Der ABDA-Artikelstamm stellt wirtschaftliche und rechtliche Fakten rund um Arzneimittel und apothekenübliche Produkte bereit. Seine Informationen sind unerlässlich, um Arzneimittel zu bestellen, abzugeben und abzurechnen. Ob Neueinführungen von Präparaten, Änderungen bei Rabattverträgen oder Festbeträgen, Neuregelungen gemäß Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V oder Preiserhöhungen – der ABDA-Artikelstamm ist immer auf dem aktuellen Stand.

Zielgruppen

Apotheken und
Krankenhaus-
apotheken
Pharmazeutische
Unternehmen
Sonstige
Institutionen

Welche Informationen bietet der ABDA-Artikelstamm?

Der ABDA-Artikelstamm enthält unter anderem:

  • Basisinformationen wie die Pharmazentralnummer (PZN), Artikelbezeichnung und Packungsgröße
  • Rechtliche Informationen wie Angaben zur Verschreibungspflicht und Verordnungsfähigkeit sowie Hinweise auf das Betäubungsmittelgesetz, das Transfusionsgesetz oder das T-Rezept
  • Preisinformationen wie Anbieterabgabe-, Apothekeneinkaufs- und Apothekenverkaufspreis, Mehrwertsteuersatz, Festbetrags- und Zuzahlungsinformationen, Herstellerabschläge und Erstattungsbetrag gemäß § 130b SGB V
  • Informationen für die Substitution von Arzneimitteln, zum Beispiel Angaben zu den Rabattverträgen nach § 130a Absatz 8 SGB V, Informationen zur Auswahl von Arzneimitteln gemäß Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V (ggf. in Kombination mit der ABDADatenbank² oder ABDAmed²), zur Auswahl von Importen und zum Substitutionsausschluss gemäß Arzneimittel-Richtlinie Anlage VII Teil B
  • Vertriebsinformationen
  • Verweise auf Nachfolgeprodukte
  • Packungs- und Lagerungsinformationen

Wie kommt der ABDA-Artikelstamm zum Einsatz?

Der ABDA-Artikelstamm kann als eigenständiges Produkt genutzt werden.

Wie werden die Daten bereitgestellt?

Der ABDA-Artikelstamm wird in Form von Rohdaten zur Verfügung gestellt. Softwarehäuser binden dieses Datenpaket in ihre Anwendungsprogramme ein.

Die Daten stehen für Kunden im ABDATA Download-Center bereit.

Aktualisierungsintervall: 14-täglich zum 1. und 15. eines Monats

Mit welchen ABDATA-Produkten lässt sich der ABDA-Artikelstamm kombinieren?

Der Artikelstamm Plus V  enthält Informationen zu Hilfsmittellieferverträgen nach § 127 SGB V und Arzneiversorgungsverträgen in Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 129 SGB V.

Mit dem Artikelstamm Plus H3 lassen sich z. B. die Abrechnungspreise hergestellter Parenteralia auf Basis der sogenannten Hilfstaxe, Anlage 3 ermitteln. 

Die ABDADatenbank² liefert alle klinischen und pharmazeutischen Informationen, die für die Auswahl von Arzneimitteln, für eine individuelle Beratung sowie für Medikationsanalysen benötigt werden.

Die Aktuelle Info stellt bei Bedarf mehrmals täglich Informationen z. B. zu Rückrufen oder pharmazeutischen Änderungen zur Verfügung. Diese Meldungen sind im ABDA-Artikelstamm mit den betroffenen Präparaten verknüpft und können somit direkt von dort aufgerufen werden.

Sie möchten mehr erfahren?

Gerne beantworten wir Ihre Fragen persönlich: 
Telefon: +49 6196 928 – 460
E-Mail: info@abdata.de 

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E-Mail: info@abdata.de